Verwaltungsrat zu Pflegeneuordnungsgesetz

Politik spart auf dem Rücken der Pflegebedürftigen

Berlin, 17. Juni 2026

Der BARMER-Verwaltungsrat appelliert an die Bundesregierung, bei der Pflege keine Sparpolitik auf Kosten der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen zu betreiben. Der jetzige Gesetzentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz gehe nicht die eigentlichen Finanzprobleme an, sondern belaste einseitig Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und die Beitragszahlenden.„Es ist überfällig, dass die schwarz-rote Koalition eine Reform in Angriff nimmt, um die Finanzgrundlage der sozialen Pflegeversicherung zu stärken. Bund und Bundesländer machen es sich jedoch zu einfach, wenn sie aus lauter Sparwahn die schwächsten Glieder in der Kette belasten, ohne auch nur ansatzweise ihrer eigenen finanz- und versorgungspolitischen Verantwortung gerecht zu werden“, sagt Sylvi Krisch, Verwaltungsratsvorsitzende der BARMER.

Bund muss seine Schulden begleichen

Wichtig sei, dass der Bund seine Schulden begleiche und die Länder vollständig die Investitionskosten für die Infrastruktur der Pflegeheime sowie die Ausbildungskosten angehender Pflegekräfte übernähmen. Der Bund müsse allein für versicherungsfremde Leistungen wie die Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige bis zu sieben Milliarden Euro jährlich aufwenden. Diese sachfremden Leistungen der sozialen Pflegeversicherung gehörten vollständig aus Steuermitteln finanziert und nicht über Versichertengelder. Zudem sei es ein Fehler, dass der Bund auch im Jahr 2028 den Bundeszuschuss für die soziale Pflegeversicherung aussetzen wolle.

Akzeptanz der sozialen Pflegeversicherung nicht gefährden

Belastungen würden die Akzeptanz der sozialen Pflegeversicherung gefährden. Das Pflegeneuordnungsgesetz darf kein Spargesetz auf dem Rücken der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen werden. Bund und Länder müssen ihren Beitrag leisten“, so Krisch. 

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