Was ist die 
Soziale Selbst­verwaltung?

Bei der Sozialwahl kannst du wählen, welche Versicherten bzw. Rentnerinnen und Rentner die grundlegenden Entscheidungen zu Rente und Gesundheit treffen sollen. Viele Anliegen in den Sozialversicherungen werden nicht von staatlichen Behörden und Ministerien geregelt. Zwar setzt der Staat den gesetzlichen Rahmen, doch gestalten engagierte Versicherte, Rentnerinnen und Rentner sowie Arbeitgeber die Rentenversicherung ehrenamtlich mit – als Teil der Sozialen Selbstverwaltung. Was hat das mit dir zu tun?

Was ist die Selbst­verwaltung?

In der Sozialen Selbstverwaltung nehmen Beitragszahlende, Rentnerinnen und Rentner ihre Angelegenheiten selbst in die Hand. Das heißt: Wichtige Entscheidungen bei Rente und Gesundheit trifft nicht der Staat, sondern die bei der Sozialwahl gewählten Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter. Die Mitglieder sorgen für ein gutes und stabiles Renten- und Gesundheitssystem in Deutschland.


Im Sozialparlament der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Vertreterversammlung, entscheiden die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter über Leistungen der Rentenversicherung, insbesondere im Bereich der Prävention und Rehabilitation. Sie kontrollieren die Verwaltung und stellen sicher, dass die Beiträge im Sinne der Versicherten verwendet werden. Sie besetzen Widerspruchsausschüsse, die die Einwände der Versicherten prüfen, und berufen Tausende ehrenamtliche Versichertenberaterinnen und -berater in ganz Deutschland, um guten Service zu gewährleisten.
 

Im Sozialparlament der Ersatzkassen, den Verwaltungsräten, sind die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter an wichtigen Grundsatzentscheidungen beteiligt, wählen den Vorstand und kontrollieren den Haushalt. Außerdem entscheiden sie unter anderem über Bonusprogramme und Leistungen der Krankenkassen. Auf diese Weise gestalten sie die gesundheitliche Versorgung mit.

Dabei nutzen sie im Rahmen der Vorgaben des Gesetzgebers die Chancen für eine qualitativ hochwertige und bezahlbare Versorgung zu Gunsten der Versicherten. Auch in der Rentenversicherung füllt die Selbstverwaltung den gesetzlich vorgegebenen Rahmen mit Leben.

Wie funktioniert die Selbst­verwaltung?

Hier erfährst du in den folgenden Videos, wie die Selbstverwaltung bei den Krankenkassen (Ersatzkassen) und bei der Deutschen Rentenversicherung Bund funktioniert.

Die Selbst­verwaltung der Krankenkassen (Ersatzkassen) und der Deutschen Renten­versicherung Bund:

Die Sozialversicherung in Deutschland basiert auf Selbstverwaltungsstrukturen. Dazu gehören der Verwaltungsrat der Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK, KKH, hkk, HEK) und die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund. Beide Gremien bestehen aus 30 gewählten Mitgliedern, mit Vertretern der Arbeitgeber und der Versicherten. Sie treffen wichtige Entscheidungen und gewährleisten eine gleichberechtigte Berücksichtigung beider Interessen.

Was die deutsche Sozial­versicherung einzigartig macht

Deutschland hat mit seinem Modell der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung weltweit ein einzigartiges System geschaffen. Es beruht auf der Einsicht, dass der Staat nicht alles regeln kann und deshalb auch nicht alles entscheiden soll. Als Vertretung der Betroffenen setzt sich die Selbstverwaltung für eine stabile Absicherung bei Gesundheit und Rente ein. 
Neben den Versichertenvertretern sind Arbeitgebervertreter der zweite Bestandteil der Selbstverwaltung, denn diese beiden Gruppen entrichten die Beiträge für die Sozialversicherung. Beide Seiten sind in den Sozialparlamenten deshalb gleich stark vertreten. Das ist die Grundlage für eine auf Konsens zielende Zusammenarbeit, die Lösung und Verbesserungen garantiert.

Das macht die Selbst­verwaltung

Die Selbstverwaltung hat viele verschiedene Aufgabenbereiche. Das gemeinsame Ziel aller ehrenamtlich tätigen Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter: Die Interessensvertretung der Versicherten, Rentnerinnen und Rentner.

Festlegung von Leistungen

Die Soziale Selbstverwaltung gestaltet mit, welche Leistungen von der Sozialversicherung erbracht werden sollen. Sie setzt sich für eine qualitativ hochwertige gesundheitliche Versorgung ein.


Entscheidungen über den Einsatz der Beiträge

Sie beschließen den Haushalt der jeweiligen Kasse oder der Rentenversicherung und verantworten wichtige Finanzentscheidungen.


Struktur und Organisation der Sozialversicherungen

Vertreterversammlung und Verwaltungsrat: Die Sozialwahl bestimmt, wer in der Vertreterversammlung der Rentenversicherung  und im Verwaltungsrat der Ersatzkasse vertreten ist und somit Entscheidungen über wichtige Themen wie Beiträge, Leistungen und Organisationsfragen trifft. Sie setzen sich aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und entsandten Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgebern zusammen.

Vorstand: Der Vorstand ist das operative Organ einer Krankenkasse und der Rentenversicherung. Er wird bei den Krankenkassen vom Verwaltungsrat und bei der Rente von der Vertreterversammlung ernannt. Ehrenamtliche bestimmen also über das Management des Sozialversicherungsträgers.


Widerspruchsausschüsse

Die Arbeit der Widerspruchsausschüsse ist ein wichtiges Instrument. Hier werden von den gewählten Versichertenvertretern Widersprüche von Versicherten geprüft und oftmals individuelle Verbesserungen für diese erzielt.

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