Sozialwahl­beauftragte wollen durch Reformen die Selbst­verwaltung stärken

Übergabe des Schlussberichtes über die Sozialwahlen 2023 an das Bundesarbeitsministerium 

Berlin, 30. September 2024:

Eine Stärkung der Sozialen Selbstverwaltung, mehr Beachtung für die Arbeit der Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter sowie eine Reform der Sozialwahlen. Das sind die wichtigsten Botschaften im Schlussbericht über die Sozialwahlen 2023 des Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen Peter Weiß und seiner Stellvertreterin Doris Barnett. Beide übergaben ihren Schlussbericht heute in einer öffentlichen Veranstaltung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales an die Spitze des BMAS. 

Weit und Barnett werteten die neue Geschlechterquote als einer der Erfolge der Sozialwahlen 2023, denn sie führte zu einer signifikanten Steigerung der Beteiligung von Frauen in den Gremien der Sozialen Selbstverwaltung. Die Geschlechterquote, so Barnett, wurde auf 40 Prozent festgelegt, war aber nicht überall verpflichtend. Der durchschnittliche Frauenanteil bei allen Sozialversicherungsträgern betrage jetzt 43,2 Prozent, erläuterte Barnett.

Seit den 90er Jahren wurde über die Einführung von Onlinewahlen bei den Sozialwahlen diskutiert. Das Modell-Projekt Online-Wahlen sei erfolgreich verlaufen. Damit wurde für die Onlinewahlen in der Bundesrepublik Deutschland eine wichtige Tür aufgestoßen. Über 330.000 Wählerinnen und Wähler hätten diese Chance genutzt, so Weiß. Damit gehöre der erstmalige Modellversuch einer Online-Wahl zur Erfolgsstory der Sozialwahlen 2023, betonte Weiß.

Es wurden 3.860 Mitglieder in den Selbstverwaltungen von insgesamt 144 Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Krankenkassen und der gesetzlichen Unfallversicherungen gewählt. Sie stünden, erklärte Weiß, für ein großartiges ehrenamtliches Engagement für die soziale Sicherheit in Deutschland.

Trotz des erfolgreichen Modellprojekts Online Wahlen und der erfüllten Geschlechterquote sahen Weiß und Barnett bei der Sozialen Selbstverwaltung und den Sozialwahlen einen erheblichen Reformbedarf, den sie in einem Forderungskatalog zusammengefasst haben.

Dies sind die wichtigsten Empfehlungen:

  • Die Soziale Selbstverwaltung braucht Verfassungsrang - Die Selbstverwaltung in den Sozialversicherungsträgern sollte im Grundgesetz verankert werden.
  • Vermittlung von Basiswissen des deutschen Sozialversicherungssystems in der schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit.
  • Verbesserte Öffentlichkeitsarbeit und mehr Kompetenzen der Sozialen Selbstverwaltungen.

Den Schlussbericht über die Sozialwahlen 2023 und die Aufzeichnung der Veranstaltung findet man auf der Homepage bundessozialwahlbeauftragter.de

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