Keine weiteren Abstriche bei Qualitätsvorgaben

BARMER-Verwaltungsrat zur Krankenhausreform

Berlin, 4. August 2025

Der Verwaltungsrat der BARMER warnt vor weiteren Qualitätseinbußen in der stationären Versorgung. „Bei der Fortentwicklung der Krankenhausreform darf es unter keinen Umständen zu weiteren Abstrichen bei den Vorgaben für die Mindestqualität kommen, wie etwa durch weitere Ausnahmeregelungen für die Länder bei der Zuweisung der Leistungsgruppen. Notwendig sind bundesweit einheitliche Vorgaben seitens des Bundes. Dazu gehört auch die geplante Einführung von Mindestvorhaltezahlen je Leistungsgruppe, um eine Gelegenheitsversorgung in den einzelnen Regionen auszuschließen“, sagt Sylvi Krisch, Vorsitzende des Verwaltungsrates der BARMER, mit Blick auf den von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) angekündigten Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Krankenhausreform. Der Koalitionsvertrag sehe für die Länder Ausnahmen von den Qualitätsregelungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) und erweiterte Kooperationen vor, um die Grund- und Notfallversorgung sicherzustellen. Wo es medizinisch sinnvoll sei, könnten zudem Leistungsgruppen in Bezug auf Leistungs- und Qualitätsvorgaben verändert werden. Aus Sicht der BARMER sollten Abweichungen in den Ländern auf ein Minimum begrenzt, befristet, mit Zielvorgaben versehen und nur im Einvernehmen mit den Kostenträgern im jeweiligen Bundesland angewendet werden. Nur so könne die Patientensicherheit bundeseinheitlich gewährleistet werden.

Keine Verteilung zusätzlicher Gelder nach Gießkannenprinzip

Mit Blick auf die Sofortmittel für die Kliniken und die Gelder aus dem Transformationsfords zur Weiterentwicklung der stationären Strukturen mahnt der BARMER-Verwaltungsrat eine sinnvolle Vergabe an. „Es bleibt mehr als fraglich, ob die Verteilung zusätzlicher Milliarden an alle Kliniken nach dem Gießkannenprinzip zukunftsfähige Krankenhausstrukturen schafft“, mahnt Krisch. Die Krankenhausreform müsse nicht nur nachhaltig finanzneutral ausgestaltet werden. Es gelte auch, Einsparpotenziale zu identifizieren. Die Gelder aus dem Transformationsfonds müssten zielgerichtet und nur für bedarfsnotwendige Einrichtungen eingesetzt werden.

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