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Häufig gestellte Fragen

Hier findest du die häufigsten Fragen und Antworten rund um die Sozialwahl 2023 auf einen Blick.

Allgemeine Informationen

  • Was ist die Sozialwahl?

    Nach der Bundestagswahl und der Europawahl ist die Sozialwahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Sie gehört seit 70 Jahren zu unserer Demokratie. Rund 52 Millionen Menschen sind 2023 wahlberechtigt. Gemeinsam wählen sie die Sozialparlamente der fünf Krankenkassen TK, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH und hkk und der Deutschen Rentenversicherung Bund. Das Prinzip: Wer Beiträge einzahlt oder eingezahlt hat, soll auch über die Zukunft von Gesundheit und Rente mitbestimmen können.

  • Warum ist die Sozialwahl wichtig? Warum soll ich teilnehmen?

    Mit deiner Stimme entscheidest du mit, wer die Interessen der Versicherten, Rentnerinnen und Rentner vertritt. So stärkst du die Arbeit der Sozialen Selbstverwaltung, die ein wichtiger Teil unserer Demokratie ist. Selbstverwaltung heißt: Die Politik gibt den Rahmen vor und die Soziale Selbstverwaltung füllt sie mit Leben.

    Wer wählt, bestimmt also mit, wer die Interessen der Versicherten und Rentnerinnen und Rentner vertritt.

  • Was ist die Soziale Selbstverwaltung?

    Selbstverwaltung heißt, dass die Versicherten und Rentnerinnen und Rentner selbst Einfluss auf ihre Angelegenheiten nehmen: Sie finanzieren die Versicherungen aus ihren Beiträgen, und die von ihnen gewählten Vertreterinnen und Vertreter treffen wichtige Entscheidungen selbst ─ nicht der Staat. Die Vertreterinnen und Vertreter arbeiten ehrenamtlich und sind allein den Versicherten verpflichtet. Dadurch sind die Sozialversicherungsträger sehr nah an den Menschen, für die sie Leistungen erbringen.

  • Welche Aufgaben hat die Soziale Selbstverwaltung?

    Die Soziale Selbstverwaltung setzt sich aus den Sozialparlamenten der Deutschen Rentenversicherung Bund und denen der Ersatzkassen zusammen. Bei der DRV Bund ist das die Vertreterversammlung und bei den Ersatzkassen der Verwaltungsrat. Diese haben folgende Aufgaben:

    Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund

    In der Vertreterversammlung der Rentenversicherung gewährleistet die Selbstverwaltung einen guten Service mit mehreren Tausend ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und -beratern in deiner Nachbarschaft. Legst du Widerspruch gegen eine Entscheidung ein, prüfen die gewählten Vertreterinnen und Vertreter deinen Einwand noch einmal. Außerdem kontrollieren sie die Verwaltung und stellen sicher, dass sie deine Beiträge in deinem Sinne verwendet. Außerdem bestimmt die Vertreterversammlung mit über Reha-Maßnahmen und wählt die Mitglieder des Vorstands der Deutschen Rentenversicherung Bund.

    Die Verwaltungsräte der Ersatzkassen

    Sie wählen die Vorstände und entscheiden mit, wie die Beiträge der Versicherten verwendet werden. So haben sie Einfluss darauf, welche Maßnahmen von den Krankenkassen zur Vorsorge angeboten werden und legen neue Services für Versicherte fest. Sie sind außerdem an allen Entscheidungen beteiligt, die Versicherte direkt betreffen: So sind sie zum Teil Mitglieder der Widerspruchsausschüsse oder wählen diese, beschließen Satzungsleistungen wie zum Beispiel Bonusprogramme und verantworten wichtige Finanzentscheidungen.

  • Wen kann ich wählen?

    Bei der Sozialwahl werden die Vertreterinnen und Vertreter der Sozialen Selbstverwaltung gewählt. Dabei stehen keine politischen Parteien zur Wahl, sondern Listen mit Kandidierenden. Diese sind selbst Versicherte bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder einer der fünf Krankenkassen TK, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH und hkk. Die Kandidierenden kennen daher die Bedürfnisse der Wählerinnen und Wähler ganz genau. Je mehr Stimmen eine Liste erhält, desto mehr Sitze sichert sie sich im jeweiligen Sozialparlament.

  • Wo kann ich mich über die Kandidierenden informieren?

    Am einfachsten findest du die Informationen zu den Listen und den Kandidierenden über unsere Website oder hier.

Wahlberechtigung

  • Darf ich wählen?

    Wählen dürfen alle, die mindestens 16 Jahre alt sind und Beiträge bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder einer dieser fünf Krankenkassen einzahlen oder in der Vergangenheit eingezahlt haben:

    • TK
    • Barmer
    • DAK-Gesundheit
    • KKH
    • hk

    Die Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle. Auch im Ausland lebende Versicherte, Rentnerinnen und Rentner sowie Mitglieder dürfen wählen. Wenn du ksowohl bei der Rentenversicherung als auch bei einer der Krankenkassen Beiträge einzahlst, darfst du sogar zweimal abstimmen.  

  • Kann ich auch im Ausland wählen?

    Ja, die Wahlunterlagen werden auch ins Ausland verschickt. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund müssen Versicherte mit Wohnsitz im Ausland die Wahlunterlagen allerdings beantragen. Für die Ersatzkassen gilt: Wahlberechtigte, die in den Staaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz leben oder arbeiten, erhalten automatisch Post.

  • Wie wählen blinde und sehbeeinträchtigte Wahlberechtigte?

    Die Sozialwahl 2023 ist barrierefrei: Alle Sozialversicherungsträger bieten blinden und sehbehinderten Wählerinnen und Wählern Hör-CDs, Wahlschablonen mit Brailleschrift sowie barrierefreie Internetauftritte an. Diese können sie über die folgenden E-Mail-Adressen beantragen:

    DRV Bund: sozialwahl@drv-bund.de
    TK: service@tk.de
    BARMER: wahlausschuss@barmer.de
    DAK: sozialwahl@dak.de
    KKH: sozialwahl@kkh.de
    hkk: sozialwahl@hkk.de

Ablauf

  • Wann werden mir die Wahlunterlagen zugestellt?

    Spätestens bis Mitte Mai 2023 sollen die Unterlagen bei allen Wahlberechtigten eintreffen. Alle Wahlberechtigten, die ihre Wahlunterlagen nicht bis zum 11. Mai erhalten haben, sollten diese bis spätestens am 19.05.2023 über die folgenden E-Mail-Adressen anfordern:

    DRV Bund: sozialwahl@drv-bund.de
    TK: service@tk.de
    BARMER: wahlausschuss@barmer.de
    DAK: sozialwahl@dak.de
    KKH: sozialwahl@kkh.de
    hkk: sozialwahl@hkk.de

  • Bis wann muss ich wählen?

    Stichtag für die Wahl ist der 31. Mai 2023. Bis zu diesem Tag müssen deine ausgefüllten Wahlunterlagen bei der Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung Bund eingegangen sein.

  • Wie wähle ich?

    Wenn du wahlberechtigt bist, erhältst du die Wahlunterlagen automatisch per Post. Wenn du sowohl bei der Deutschen Rentenversicherung Bund als auch bei einer der Ersatzkassen versichert bist, erhältst du sogar zwei Briefe. Somit darfst du sowohl für den Verwaltungsrat der Kassen als auch für die Vertreterversammlung der DRV Bund abstimmen. Sobald du deine Stimme abgegeben hast, legst du den angekreuzten Stimmzettel in den vorfrankierten roten Umschlag und wirfst ihn in den nächsten Briefkasten. Wahlweise kannst du den Umschlag auch bei der nächsten Postfiliale abgegeben. Wahlstichtag ist der 31. Mai. Bis dahin muss der Umschlag wieder bei DRV Bund oder bei der jeweiligen Ersatzkasse sein.
     

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