Wer ist bei der Sozialwahl 2023 wahlberechtigt?

Die Sozialwahl ist deine Möglichkeit, bei Rente und Gesundheit mitzubestimmen. Doch welche Voraussetzungen musst du erfüllen, um einen Stimmzettel zu bekommen?

Wahlberechtigt bist du, wenn du zum 1. Januar 2023 mindestens 16 Jahre alt warst und Beiträge in die Rentenversicherung Bund und/oder eine der folgenden fünf Ersatzkassen gezahlt hast: TK, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH und hkk.

Auch wenn du im Ausland wohnst, kannst du wählen, zumindest wenn du in einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz wohnst. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund musst du deinen Stimmzettel in diesem Fall bis zum 24. April beantragen. Hierfür genügt ein formloses Schreiben - mit Angabe der deutschen Rentenversicherungsnummer und Unterschrift - an die

Deutsche Rentenversicherung Bund
Wahlbüro Sozialwahl 2023
10704 Berlin

Für die Ersatzkassen gilt: Wahlberechtigte, die in den Staaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz leben oder arbeiten, erhalten automatisch Post.

Übrigens: Die Wahlberechtigung ist nicht an die Staatsbürgerschaft geknüpft. Es gilt: Wer einzahlt oder eingezahlt hat, kann mitbestimmen.

Wer ist nicht wahlberechtigt?

Wichtig: Es nehmen nicht alle Krankenkassen und Träger der Deutschen Rentenversicherung an der Sozialwahl teil. Bist du nicht bei einer der oben erwähnten Ersatzkassen versichert, bekommst du auch keinen Wahlzettel. Zudem sind nicht alle gesetzlich Versicherten der Krankenkassen automatisch wahlberechtigt: Wenn du noch über deine Familie mitversichert bist, also keine eigenen Beiträge zahlst, erhältst du keine Wahlunterlagen. Darüber hinaus sind auch privat Versicherte nicht Teil der Sozialwahl.

Häufige Fragen

  • Wieso nimmt meine Versicherung nicht teil?

    Bei vielen Sozialversicherungsträgern können die Mitglieder nicht in einer Urwahl mitbestimmen - dort werden stattdessen sogenannte Wahlen ohne Wahlhandlung durchgeführt. Das ist bei allen Kassen und Trägern der Deutschen Rentenversicherung der Fall, die nicht oben erwähnt sind. Ob du bei der Deutschen Rentenversicherung Bund versichert bist, kannst du beispielsweise dem Briefkopf deiner Renteninformation entnehmen, die du einmal im Jahr erhältst.

  • Bis wann muss ich den roten Brief zurückschicken?

    Wahlstichtag ist der 31. Mai. Bis dahin muss der Stimmzettel wieder bei deiner Versicherung eingegangen sein. Bei der Sozialwahl 2023 können Versicherte der fünf Ersatzkrankenkassen erstmals auch online wählen. Dies ist ebenfalls bis zum 31. Mai möglich. Die Anleitung zur Online-Wahl erhältst du mit deinen Wahlunterlagen.

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