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Ankreuzen. Zukleben. Einwerfen.

Sie erhalten die Wahlunterlagen automatisch in der Zeit ab 18. April 2005 in einem üblichen BfA- oder Ersatzkassenumschlag. Achten Sie bitte auf diese Post. Sie enthält die kompletten Unterlagen für Ihre Briefwahl.

 

Diese Infografik erläutert in drei Schritten den Wahlprozess. Detaillierte Erklärung im folgenden Absatz.

 

1.) Ihre Wahlpost ist da!
Mit Stimmzettel und rotem Wahlumschlag.

 

2.) Sie wählen!
Listenplatz auf Stimmzettel ankreuzen.

 

3.) Portofrei!
Stimmzettel im roten Wahlumschlag abschicken.

 

Sollten Sie von der BfA und einer Ersatzkasse Wahlpost erhalten, sind Sie auch zweimal wahlberechtigt und sollten unbedingt beide Male von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

 

Füllen Sie den Stimmzettel möglichst umgehend aus, indem Sie einen Listenplatz ankreuzen. Stecken Sie ihn dann bitte in den roten Wahlumschlag.

 

Nur der rote Wahlumschlag gilt als Ihr persönlicher Wahlausweis. Mit einem normalen Briefumschlag wäre Ihre Stimme ungültig!

 

Das Porto der Deutschen Post AG übernehmen die BfA und die Ersatzkassen, bei deren Wahlausschüssen Ihr Stimmzettel bis spätestens 01.Juni 2005 eingetroffen sein muss.

 

Je früher Sie den Stimmzettel abschicken, desto besser!

 

Nur Stimmzettel, die bis einschließlich 1. Juni 2005 bei der BfA bzw. den Ersatzkassen eingegangen sind, können auch gezählt werden.

 

Nutzen Sie Ihr gutes Wahlrecht! Hier steht warum.

Ein Wahlaufruf von:
  • 31.12.2005