Sozialwahl 2011: Zukunft wählen
Am 1. Juni 2011 ist der Stichtag für die nächste Sozialwahl in Deutschland. Bis zu diesem Tag werden bei allen gesetzlichen Sozialversicherungsträgern die Selbstverwaltungsparlamente neu gewählt. Rund 48 Millionen Versicherte wählen per Briefwahl ihre Vertreter in die höchsten Gremien der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) sowie von fünf Ersatzkassen. Die gewählten Vertreter der Versicherten treffen dort alle grundsätzlich wichtigen Entscheidungen.
Mit der Sozialwahl nehmen also Versicherte ihre Belange selbst in die Hand. Und: Sie machen Gebrauch von Ihrem Recht auf Mitbestimmung!
Was wählen?
Die Sozialwahl ist das Kernstück der Demokratie in der Sozialversicherung – mit ihr werden die Parlamente der Versicherungen gewählt. Die Beitragszahler und Rentner entscheiden über die Zusammensetzung der Vertreterversammlung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Bei den Ersatzkassen BARMER GEK, Techniker Krankenkasse (TK), Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK), KKH-Allianz und der hkk wählen die Mitglieder die Verwaltungsräte.
Wie wählen?
Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. Die Wahlunterlagen werden allen Wahlberechtigten per Post zugeschickt. Wer bei der DRV und einer der Ersatzkassen versichert ist, erhält zwei Wahlbriefe. Wichtig: Pro Stimmzettel darf nur eine Liste angekreuzt werden! Danach müssen die ausgefüllten Unterlagen nur noch per Post zurückgeschickt werden – in Deutschland selbstverständlich portofrei.
Die Sozialwahl ist barrierefrei. Das heißt: Mit einer Reihe von Hilfsmitteln sorgen die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Ersatzkassen dafür, dass Sehbehinderte und blinde Versicherte problemlos wählen können. Darüber informieren alle Sozialversicherungsträger auch telefonisch.
Wann wählen?
Die Wahlunterlagen werden im Zeitraum vom 11. bis zum 21. April 2011 zugeschickt. Sobald die Unterlagen vorliegen, kann man seine Stimme abgeben. Am 1. Juni 2011 ist Stichtag – bis dahin muss der Brief eingegangen sein. Wichtig: Es gilt der Tag des Posteingangs, nicht der Tag des Poststempels!
Wer wählt?
Wahlberechtigt sind Beitragszahler und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund und Mitglieder der Ersatzkassen, die am 3. Januar 2011 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Nationalität spielt keine Rolle.
Wie kann man sich über Sozialwahl und Selbstverwaltung informieren?
Rechtliche Grundlagen für die Sozialversicherungswahlen, die sich aus dem Vierten Buch Sozialgesetzbuch und der Wahlordnung für die Sozialversicherung ergeben, sind in der Broschüre "Wahlordnung für die Sozialversicherung und Auszug aus dem Vierten Buch Sozialgesetzbuch" umfassend kommentiert zu finden. Auch der aktuelle Wahlkalender sowie die Anschriften des Bundes- und der Landeswahlbeauftragten sind in der Broschüre enthalten. Für 3,05 Euro kann die Broschüre "Wahlordnung für die Sozialversicherung und Auszug aus dem Vierten Buch Sozialgesetzbuch" bei der Deutschen Rentenversicherung Bund bestellt werden.


