Weiterführende Informationen

Wie wird gewählt?

Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. Sämtliche Wahlunterlagen gehen den Wahlberechtigten per Post zu. Selbstverständlich ist die Rücksendung des roten Wahlbriefumschlages für die Wähler kostenlos – die über 100.000 Briefkästen der Post sind sozusagen die Wahlurnen.

Wer bei der Deutschen Rentenversicherung Bund versichert und Mitglied einer der Ersatzkassen ist, erhält zwei Wahlbriefe. Wer zusätzlich bei der Unfallversicherung wahlberechtigt ist, erhält sogar drei Wahlbriefe und darf dreimal abstimmen. Ausnahmslos gilt: Pro Stimmzettel darf nur eine Liste angekreuzt werden. Sonst ist die Stimme ungültig.