Wie funktioniert die Sozialwahl bei den verschiedenen Versicherungsträgern?
Die Sozialwahl wird nicht bei allen Sozialversicherungsträgern gleich durchgeführt. Es gibt laut Gesetz zwei Möglichkeiten: eine klassische Wahl, bei der die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben, und eine Wahl ohne Wahlhandlung. Der Hintergrund dafür: Wenn nur eine Vorschlagsliste eingereicht wird oder sich auf mehreren zur Wahl stehenden Listen nicht mehr Bewerber befinden als Sitze in der Selbstverwaltung (Parlament) zu vergeben sind, gelten die Vorgeschlagenen als gewählt. Dann findet also eine Wahl ohne Wahlhandlung statt. Gibt es mehr Bewerber als Sitze in der Selbstverwaltung, findet eine Urwahl statt.

