Weiterführende Informationen

Wer darf wählen?

Bei der Sozialwahl dürfen Versicherte und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund und Mitglieder der Ersatzkassen wählen, die am 3. Januar 2011 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Nationalität spielt keine Rolle.