Was wird gewählt?
Bei der Sozialwahl werden die Parlamente der Sozialversicherung gewählt. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund heißt das Parlament Vertreterversammlung. Bei den Ersatzkassen nennen sich die Parlamente und deren Mitglieder Verwaltungsräte. Gewählt wird die ehrenamtliche Selbstverwaltung – alle gewählten Vertreter arbeiten also ehrenamtlich.

