Warum Sozialwahl?
Der Gesetzgeber hat die Sozialwahl als festen Bestandteil der Demokratie in Deutschland verankert. Sie ist die drittgrößte Wahl in der Bundesrepublik nach der Bundestagswahl und der Wahl zum Europäischen Parlament. Mit ihrer Stimmabgabe stärken Versicherte ihren ehrenamtlichen Vertretern für ihre demokratische Arbeit den Rücken.
Die Wahlberechtigten der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Ersatzkassen machen damit von ihrem Mitbestimmungsrecht Gebrauch. Immerhin geht es bei der Sozialwahl um ihre Rente, ihre Gesundheitsversorgung und damit um ihre Zukunft.

