Weiterführende Informationen

Warum Selbstverwaltung?

Selbstverwaltung bedeutet Eigenständigkeit gegenüber dem Staat. Das sichert den Sozialversicherungsträgern größtmögliche Entscheidungsfreiräume. So hat es der Gesetzgeber vorgesehen.

Die Interessen der Versicherten werden durch die aktive Beteiligung ihrer Vertreter bei grundsätzlichen Entscheidungen berücksichtigt. Die Vertreter in den Verwaltungsräten der Ersatzkassen und der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund arbeiten ehrenamtlich und sind dem Wohl der Versicherten verpflichtet.