Weiterführende Informationen

Wann und wie wird das Wahlergebnis festgestellt?

Nach dem 1. Juni 2011 beginnt die Ermittlung des Wahlergebnisses nach dem Verhältniswahlrecht (D’Hondtsches Höchstzahlverfahren). Dabei werden nur Vorschlagslisten berücksichtigt, die mindestens 5 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben.

Da die Zahl der Wahlberechtigten bei den Sozialversicherungsträgern unterschiedlich ist, dauert die Stimmenauszählung unterschiedlich lange. Spätestens nach zwei Wochen sind in der Regel alle Stimmen ausgezählt.