Wann müssen die Wahlunterlagen eingegangen sein?
Unmittelbar nach Erhalt der Wahlunterlagen im April 2011 können Versicherte wählen. Spätestens am 1. Juni 2011 müssen die Wahlbriefe mit den ausgefüllten Stimmzetteln den Versicherungsträgern vorliegen. Die Bitte der Beteiligten der Sozialwahl: Wählen Sie gleich nach Erhalt der Unterlagen! Wichtig: Hier gilt der Tag des Posteingangs, nicht der Tag des Poststempels.

