Weiterführende Informationen

Kann man auch im Ausland wählen?

Ja, die Wahlunterlagen werden auch ins Ausland verschickt. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund gilt: Versicherte mit Wohnsitz im Ausland müssen generell die Wahlunterlagen beantragen.

Für die Ersatzkassen gilt: Wahlberechtigte, die in den Staaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz leben oder arbeiten, werden angeschrieben.