Wahlberechtigte
Bei der Sozialwahl sind diejenigen wahlberechtigt, die die Sozialversicherungsträger durch ihre Beiträge finanzieren bzw. finanziert haben. Das ist die Grundidee des Wahlrechts bei der Sozialwahl.
Wahlberechtigt sind daher Beitragszahler und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie Mitglieder der Ersatzkassen BARMER GEK, TK, DAK, KKH-Allianz und hkk, die am Stichtag, den 3. Januar 2011, das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Nationalität spielt keine Rolle. Wahlberechtigt sind rund 48 Millionen Versicherte.

