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Wahl ohne Wahlhandlung (Friedenswahl)

Wenn bei einem Sozialversicherungsträger zur Sozialwahl nicht mehr Kandidaten als in den Parlamenten zu vergebene Sitze vorgeschlagen werden, findet eine Wahl ohne Wahlhandlung statt. So hat es der Gesetzgeber vorgesehen. Diese Wahlform wird irritierender Weise als Friedenswahl bezeichnet.

Gemeint ist: Die Organisationen und Interessengruppen bei einem Sozialversicherungsträger, die Listen (Listenwahl) aufstellen können, sprechen im Vorfeld die Sitzverteilung ab. Sie stellen daraufhin Listen mit exakt so vielen Kandidaten auf, wie Sitze in ihrem jeweiligen Parlament zu vergeben sind. Nach Ende der Wahlfrist gelten die vorgeschlagenen Kandidaten dann als gewählt.