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Verwaltungsrat (Parlament einer Ersatzkasse)

Der Verwaltungsrat ist das wichtigste Gremium der Selbstverwaltung einer Ersatzkasse. Bei den meisten Ersatzkassen sind die Verwaltungsräte paritätisch mit gewählten Vertretern der Arbeitgeber und Vertretern der Versicherten besetzt.

Bei manchen Ersatzkassen, wie z. B. der BARMER GEK und DAK, sind nur Versichertenvertreter im Parlament. Der Verwaltungsrat beschließt die Satzung, wählt und kontrolliert den hauptamtlichen Vorstand und beschließt den Haushalt.

Der Verwaltungsrat ist an allen Entscheidungen beteiligt, die für die Krankenkassen grundsätzlich wichtig sind und Versicherte direkt betreffen. Er benennt die Experten für die Widerspruchsausschüsse, legt Satzungsleistungen fest und hat bei Kassenfusionen das letzte Wort.