Weiterführende Informationen

Sozialwahl

Die Sozialwahl bezeichnet in Deutschland die Wahl zu den Selbstverwaltungsorganen der gesetzlichen Sozialversicherungsträger. Sie findet alle sechs Jahre bei allen Trägern der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung statt.

Der Gesetzgeber sieht zwei verschiedene Möglichkeiten vor, die Sozialwahl durchzuführen: eine Wahl mit Wahlhandlung (Urwahl), bei der die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können, und eine Wahl ohne Wahlhandlung (auch als Friedenswahl bezeichnet).

In Urwahlen werden 2011 die Vertreterversammlungen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Mittel- und Ostdeutschland sowie die Verwaltungsräte bei den Ersatzkassen - BARMER GEK, TK, DAK, KKH-Allianz, hkk - und bei der BKK Ernst & Young und der Hypovereinsbank BKK neu gewählt.

Vertreterversammlung und Verwaltungsrat sind die wichtigsten Gremien der sozialen Selbstverwaltung. Nach der Bundestagswahl und Europawahl ist die Sozialwahl mit rund 48 Millionen Wahlberechtigten die drittgrößte Wahl in Deutschland. Zum ersten Mal wurde die Sozialwahl 1953 durchgeführt, 2011 findet sie zum elften Mal statt.