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Listenwahl

Bei der Sozialwahl stellen Organisationen und Interessengruppen ihre Kandidaten in Listen auf. Die Wahlberechtigten geben dann ihre Stimme für eine dieser Listen ab. Daher ist die Sozialwahl eine Listenwahl und keine Personenwahl wie etwa die Wahl der Direktkandidaten im Deutschen Bundestag.

Je mehr Stimmen eine Liste bei der Wahl erhält, desto mehr Sitze in den Parlamenten (Vertreterversammlung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Verwaltungsrat bei den Ersatzkassen) kann sie mit ihren Kandidaten besetzen. Listen aufstellen können Arbeitnehmervereinigungen (z. B. Gewerkschaften), die sozial- und berufspolitische Ziele vertreten.

Außerdem können auch Versicherte eigene Freie Listen aufstellen, wenn sie die dafür notwendige Zahl an Unterstützern unter den Versicherten nachweisen können.