Ehrenamt
Bei der Sozialwahl wählen Versicherte die ehrenamtliche Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger. Das bedeutet: In den Parlamenten (Vertreterversammlung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Verwaltungsrat bei den Ersatzkassen) arbeiten ausschließlich ehrenamtliche Vertreter.
Sie engagieren sich in Parlamentssitzungen, unterschiedlichen Ausschüssen und persönlichen Gesprächen mit Versicherten.Für die Teilnahme an Sitzungen erhalten sie lediglich eine Aufwandsentschädigung. Von der Selbstverwaltung werden zudem die Versichertenberater und die Experten für die Widerspruchsausschüsse bestimmt - auch sie arbeiten ehrenamtlich.
Die finanzielle Unabhängigkeit des Ehrenamts ist ein Garant für die unabhängige Vertretung der Interessen von Versicherten.

